Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,857
BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64 (https://dejure.org/1964,857)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1964 - 1 StR 312/64 (https://dejure.org/1964,857)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1964 - 1 StR 312/64 (https://dejure.org/1964,857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer als ständiges Mitglied dieser Kammer - Abgenötigtes Verhalten im Sinne des § 253 Strafgesetzbuch (StGB) als Vermögensverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 61
  • NJW 1965, 58
  • MDR 1965, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 143/64
    Auszug aus BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64
    Dabei weist die Strafkammer mit Recht unter Ablehnung einer im Schrifttum vertretenen Meinung (Schönke/Schröder, StGB, 11. Aufl. 1963, § 253 Rs 8 mit weiteren Nachweisen) darauf hin, daß das abgenötigte Verhalten im Sinne des § 253 StGB keine Vermögensverfügung zu sein braucht; es genügt, daß es eine wenn auch nur mittelbare vermögensrechtliche Bedeutung hat (Dreher Maaßen, StGB, 3. Aufl. 1959, § 253 Anm. 3; zutreffend auch Hans OLG Hamburg HESt 2, 318; vgl. ferner RGSt 33, 407; anders RG JW 1934, 488; BGHSt 19, 342 läßt die Frage offen).
  • BGH, 12.08.1954 - 1 StR 387/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64
    Der Fall liegt darum nach den Feststellungen des Landgerichts anders, als der vom Bundesgerichtshof in der Sache 1 StR 387/54 durch Urteil vom 12. August 1954 (MDR 1955, 17) entschiedenen Fall.
  • RG, 26.09.1935 - 2 D 377/35

    Darf bei Verhinderung des Landgerichtsdirektors durch PräsidialBeschluss der

    Auszug aus BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64
    Der Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer muß jedoch ständiges Mitglied dieser Kammer sein, mag er nach § 66 Abs. 1 Halbsatz 1 GVG vom Präsidium zum regelmäßigen Vertreter bestellt worden (RGSt 69, 325; Löwe/Rosenberg, 20. Aufl., 1956, GVG § 66 Anm. 1 a ß; Kleinknecht/Müller, 5. Aufl., 1963, GVG § 66, Anm. 1 a; Schwarz/Kleinknecht, 24. Aufl., 1963, GVG § 66 Anm. 3) oder nach § 66 Abs. 1 Halbsatz 2 GVG zur Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden berufen sein (Löwe/Rosenberg a.a.O. Anm. 2 a; Kleinknecht/Müller a.a.O. Anm. 1 b; Schwarz/Kleinknecht, a.a.O. Anm. 4).
  • RG, 02.03.1880 - 821/79

    1. Hat, wenn der ordentliche Vorsitzende einer Kammer oder eines Senates

    Auszug aus BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64
    Das Reichsgericht hat (RGSt 1, 238) gesagt, daß im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden der Vorsitz dem ältesten ständigen Mitglied der Kammer zustehe, sollte auch der eintretende Stellvertreter den Dienstjahren nach älter sein.
  • RG, 23.10.1900 - 3098/00

    Kann § 253 St.G.B.'s auch dann Anwendung finden, wenn der erstrebte

    Auszug aus BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64
    Dabei weist die Strafkammer mit Recht unter Ablehnung einer im Schrifttum vertretenen Meinung (Schönke/Schröder, StGB, 11. Aufl. 1963, § 253 Rs 8 mit weiteren Nachweisen) darauf hin, daß das abgenötigte Verhalten im Sinne des § 253 StGB keine Vermögensverfügung zu sein braucht; es genügt, daß es eine wenn auch nur mittelbare vermögensrechtliche Bedeutung hat (Dreher Maaßen, StGB, 3. Aufl. 1959, § 253 Anm. 3; zutreffend auch Hans OLG Hamburg HESt 2, 318; vgl. ferner RGSt 33, 407; anders RG JW 1934, 488; BGHSt 19, 342 läßt die Frage offen).
  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 304/71

    Voraussetzungen des Autostraßenraubes - Räuberische Erpressung durch Nötigung zum

    Genügend ist eine Handlung mit vermögensrechtlichem Einschlag; eine Vermögensverfügung im Sinne des § 263 StGB ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1964 - 1 StR 312/64; noch offengelassen in BGHSt 19, 342, 344) [BGH 03.06.1964 - 2 StR 143/64].
  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

    Ständiges Kammermitglied ist nur der Richter, welcher der Kammer zur ständigen Dienstleistung zugeteilt ist (BGHSt 20, 61, 63).
  • BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65

    Frage des Vorsitzes i. S. v. § 66 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei

    § 66 Abs. 1 GVG sieht zwar bei Verhinderung des Vorsitzenden dessen Vertretung nur durch ständige Mitglieder der Kammer vor (BGHSt 20, 61, 62 [BGH 13.10.1964 - 1 StR 312/64] und die dort angeführten Nachweise).
  • BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64

    Verfahrensmangel im Strafverfahren wegen personeller Überbesetzung der

    Der Senat hat auch sonst anerkannt, daß es für die Frage, ob ein Richter ständiges Mitglied einer Kammer oder nur Vertreter ist, nicht auf den Wortsinn des Geschäftsverteilungsplans, sondern darauf ankommt, welchen sinn das Präsidium dem Plan beilegen wollte und wie er infolgedessen tatsächlich gehandhabt wurde (BGHSt 20, 61).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67

    Verletzung der Pflicht zur Wahrheitserforschung durch unterbliebene Anhörung von

    Dieser rechtlichen Wertung liegt die auch vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 13. Oktober 1964 - 1 StR 312/64 - insoweit in BGHSt 20, 61 nicht abgedruckt - vertretene Auffassung zugrunde, daß der Tatbestand der Erpressung nicht die Abnötigung einer Vermögensverfügung im Sinne der Rechtsprechung zu § 263 StGB erfordere, sondern daß die Abnötigung eines Verhaltens genüge, welches - wie die Angabe des Aufbewahrungsortes eines Wertgegenstandes - nur mittelbare vermögensrechtliche Bedeutung hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht